Zeitverlängerungen
Öffentliche Einrichtungen müssen die entsprechenden Formulare zur Fristverlängerung per E-Mail an info@oipc.bc.ca senden, um die Genehmigung zur Verlängerung der Frist für die Beantwortung eines Zugangsantrags gemäß Abschnitt 10(2) des Freedom of Information and Protection of Privacy Act (FIPPA) zu beantragen.
(Bitte laden Sie die Formulare herunter und öffnen Sie sie außerhalb Ihres Browsers in Adobe Acrobat, um die Sendefunktion zu aktivieren).
Entscheidungen über Fristverlängerungen werden auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen getroffen. Daher sollten öffentliche Einrichtungen sicherstellen, dass die in diesem Formular gemachten Angaben vollständig und korrekt sind. Hilfe beim Ausfüllen Ihres Antrags auf Fristverlängerung finden Sie in den Leitlinien zur Fristverlängerung für öffentliche Einrichtungen.
Verstöße gegen den Datenschutz
Öffentliche Stellen sind verpflichtet, Verstöße gegen den Datenschutz zu melden, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie den betroffenen Personen und dem OIPC erheblichen Schaden zufügen.
Die bevorzugte Methode zur Meldung von Datenschutzverletzungen durch öffentliche Stellen ist unser Online-Formular. Öffentliche Stellen können Meldungen auch per E-Mail mit einer Checkliste für Datenschutzverletzungen an info@oipc.bc.ca übermitteln.
Wenn Sie kein Formular einreichen können, senden Sie bitte eine E-Mail an info@oipc.bc.ca. Wir werden Ihnen dann weitere Anweisungen geben.